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   VK Schleswig-Holstein, 02.12.2009 - VK-SH 21/09   

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VK Schleswig-Holstein, 02.12.2009 - VK-SH 21/09 (https://dejure.org/2009,40943)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.12.2009 - VK-SH 21/09 (https://dejure.org/2009,40943)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - VK-SH 21/09 (https://dejure.org/2009,40943)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 29.10.2009 - C-536/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 02.12.2009 - VK-SH 21/09
    Dies ist dann der Fall, wenn "die betreffenden Spezifikationen in Form einer genauen Beschreibung der zu errichtenden Gebäude, ihrer Beschaffenheit und ihrer Ausstattung weit über die üblichen Vorgaben eines Mieters für eine neue Immobilie einer gewissen Größen hinausgehen" (EuGH, Urteil vom 20.10.2009 - Rs. C-536/07, Rn 57, 58, 61).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 77/04

    Pflicht zur vorherigen Bekanntmachung der Zuschlagskriterien

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 02.12.2009 - VK-SH 21/09
    Dagegen fehlt es an einer Antragsbefugnis, wenn eine begehrte Feststellung nur der Klärung abstrakter Rechtsfragen dienen soll und mit ihr die Position desjenigen, der die Feststellung begehrt, nicht verbessert werden kann (2. VK Bund, Beschluss vom 29.12.2004 - VK 2 - 136/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 - VII - Verg 77/04; Beschluss vom 02.03.2005 - VII - Verg 70/04).
  • OLG Celle, 19.08.2009 - 13 Verg 4/09

    Ermittlung des Vergabewerts

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 02.12.2009 - VK-SH 21/09
    Dabei ist anerkannt, dass im Falle eines unzulässigen Nachprüfungsantrags ein Recht zur Akteneinsicht grundsätzlich nicht - oder nur in eingeschränktem Maße - besteht (OLG Celle, Beschluss vom 19.08,2009 - 13 Verg 4/09; OLG Naumburg, Beschluss vom 15.07.2008 - 1 Verg 5/08).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 57/05

    Sofortige Beschwerde gemäß §§ 116 Abs. 1 , 117 Abs. 1 GWB - Erstattung der Kosten

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 02.12.2009 - VK-SH 21/09
    Eine solche Kostenauferlegung zu Lasten eines unterlegenen Antragstellers entspricht dann der Billigkeit, wenn er sich mit seinem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und wenn sich zusätzlich der Beigeladene aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem er Anträge nebst Begründungen hierfür gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.2006, Verg 57/05; OLG Schleswig, Beschluss vom 02.08.2004, 6 Verg 15/03, m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 15.07.2008 - 1 Verg 5/08

    Rettungsdienst III

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 02.12.2009 - VK-SH 21/09
    Dabei ist anerkannt, dass im Falle eines unzulässigen Nachprüfungsantrags ein Recht zur Akteneinsicht grundsätzlich nicht - oder nur in eingeschränktem Maße - besteht (OLG Celle, Beschluss vom 19.08,2009 - 13 Verg 4/09; OLG Naumburg, Beschluss vom 15.07.2008 - 1 Verg 5/08).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2005 - Verg 70/04

    Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 GWB

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 02.12.2009 - VK-SH 21/09
    Dagegen fehlt es an einer Antragsbefugnis, wenn eine begehrte Feststellung nur der Klärung abstrakter Rechtsfragen dienen soll und mit ihr die Position desjenigen, der die Feststellung begehrt, nicht verbessert werden kann (2. VK Bund, Beschluss vom 29.12.2004 - VK 2 - 136/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 - VII - Verg 77/04; Beschluss vom 02.03.2005 - VII - Verg 70/04).
  • OLG Schleswig, 02.08.2004 - 6 Verg 15/03

    Vergabenachprüfungsverfahren: Abänderbarkeit einer Kostenentscheidung durch die

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 02.12.2009 - VK-SH 21/09
    Eine solche Kostenauferlegung zu Lasten eines unterlegenen Antragstellers entspricht dann der Billigkeit, wenn er sich mit seinem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und wenn sich zusätzlich der Beigeladene aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem er Anträge nebst Begründungen hierfür gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.2006, Verg 57/05; OLG Schleswig, Beschluss vom 02.08.2004, 6 Verg 15/03, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 29.09.2004 - 1 Verg 5/04

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts auf Auftraggeberseite

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 02.12.2009 - VK-SH 21/09
    Von daher ist es sachgerecht, auf Seiten der Vergabestelle die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Regelfall anzuerkennen und Ausnahmen im Einzelfall nur für einfache tatsächliche oder ohne Weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen vorzubehalten (vgl. nur OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.09.2004 - 1 Verg 5/04; OLG Schleswig, B. v. 15.07.2003 - 6 Verg 6/03, m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 15.07.2003 - 6 Verg 6/03

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 02.12.2009 - VK-SH 21/09
    Von daher ist es sachgerecht, auf Seiten der Vergabestelle die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Regelfall anzuerkennen und Ausnahmen im Einzelfall nur für einfache tatsächliche oder ohne Weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen vorzubehalten (vgl. nur OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.09.2004 - 1 Verg 5/04; OLG Schleswig, B. v. 15.07.2003 - 6 Verg 6/03, m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 17.09.2002 - 1 Verg 8/02

    Kosten eines Vergabenachprüfungsverfahrens

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 02.12.2009 - VK-SH 21/09
    Denn das Vergabenachprüfungsverfahren ist seinem Charakter nach letztlich ein Verwaltungsverfahren (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 17.09.2002 - 1 Verg 8/02).
  • VK Bund, 29.12.2004 - VK 2-136/03

    Lieferung von Schuhen

  • OLG Schleswig, 01.04.2010 - 1 Verg 5/09

    Rechtsfolgen der Versäumung der Frist für die Feststellung der Unwirksamkeit

    Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr (Az.: VK-SH 21/09) vom 2. Dezember 2009 wird zurückgewiesen.
  • VK Saarland, 03.03.2016 - 2 VK 01/15
    So liegt der Fall hier: Die begehrte Feststellung ist nicht nur nicht geeignet, die Position der Antragstellerin zu verbessern;  sie soll sie nach dem Bekundungen der Antragstellerin noch nicht einmal verbessern (VK Schleswig, B. vom 02.12.2009, VK-SH 21/09).

    Die begehrte Feststellung der Nichtigkeit des zwischen dem Antragsgegner und der Beigeladenen geschlossenen "Mietvertrages" würde nicht dazu führen, dass sie nachträglich den "Zuschlag" erhalten könnte. Die Antragsbefugnis der Antragstellerin nach Maßgabe von 107 Abs. 2 GWB ist infolge des lediglich auf die Klärung von abstrakten Rechtsfragen gerichteten Nachprüfungsantrags nicht geeignet, ihre Position zu verbessern und daher allein schon deshalb nicht gegeben (VK Schleswig-Holstein, B. v. 02.12.2009 - VK-SH 21/09).

  • VK Schleswig-Holstein, 26.05.2010 - VK-SH 1/10

    Unbefristeter Dienstleistungsvertrag: Vorzeitiger Kündigungsverzicht

    Zwar sind die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen, die auch im Rahmen eines Feststellungsantrags nach § 101b Abs. 1 Satz 2 GWB vorliegen müssen (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 02.12.2009 ­ VK-SH 21/09), in Bezug auf Erreichen des Schwellenwertes, die Auftraggebereigenschaft des Antragsgegners, die Interessenbekundung und die Einhaltung der Frist aus § 101 b Abs. 2 Satz 2 GWB erfüllt.
  • VK Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - VK-SH 1/15

    "Dynamische Anpassung" des Leistungsumfangs vereinbart: Bieter muss "Mehrarbeit"

    Zwar sind die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen, die auch im Rahmen eines Feststellungsantrags nach § 101b Abs. 1 Satz 2 GWB vorliegen müssen (vgl. u.a. erkennende Kammer, Beschluss vom 02.12.2009 - VK-SH 21/09), in Bezug auf das Erreichen des Schwellenwertes, die Auftraggebereigenschaft des Antragsgegners und die Antragsbefugnis erfüllt.
  • VK Saarland, 30.08.2010 - 1 VK 11/10

    1. Der vergaberechtliche Nachprüfungsantrag ist ein Rechtsbe-helf des

    Hinzukommen muss ein auf die mangelhafte Information zurückzuführender kausaler Schaden, d. h. ein zusätzlicher Vergabeverstoß, damit das Nachprüfungsverfahren Erfolg haben kann (OLG Dresden, B. v. 14.02.2003 - Az.: VerkW 0011/01; Brandenburgisches OLG, B. v. 18.05.2004; Az.: VerkW 03-04; VK Brandenburg , B. v. 12.11.2008 -Az.: VK 35/08; VK Schleswig-Holstein, B. v. 02.12.2009, VK - SH 21/09 und OLG Schleswig , B. v.01.04.2010- 1Verg 5/09, VK Südbayern, B. v. 31.10.2002 - AZ.: 4210/02).
  • VK Schleswig-Holstein, 23.08.2012 - VK-SH 21/12

    Zweck der 6-Monatsfrist: Rechtssicherheit, nicht Bedenkzeit!

    a) Auch für einen Feststellungsantrag nach § 101 b Abs. 1 Satz 2 GWB ist das Vorliegen der allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen erforderlich (erkennende Kammer, Beschluss vom 26.05.2010 - VK-SH 1/10; Beschluss vom 02.12.2009 - VK- SH 21/09).
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